Die Vereinbarung SPIK 2.0 dient der Umsetzung von Investitionsvorhaben zur Einführung bzw. Entwicklung und Einführung moderner technischer Verfahren, mit deren Hilfe weltweit wettbewerbsfähige Produkte hergestellt werden können. Diese modernen technischen Verfahren werden in eine Liste aufgenommen, deren Gestaltung und Aktualisierung nach den durch die russische Regierung bestätigten Regeln erfolgt.
Eine Sonderinvestitionsvereinbarung ist bei einem Investitionsvolumen von bis zu RUB 50 Mrd. (zzgl. MwSt.) auf 15 Jahre bzw. bei einem Investitionsvolumen von mehr als RUB 50 Mrd. (zzgl. MwSt.) auf 20 Jahre befristet. Die Möglichkeit, eine Sonderinvestitionsvereinbarung nach dem aktualisierten Mechanismus der SPIK 2.0 abzuschließen, besteht bis zum 31. Dezember 2030.
- eine Garantie der Nichtverschlechterung steuerlicher Bedingungen,
- steuerliche Vergünstigungen,
- ein beschleunigtes und vereinfachtes Verfahren zum Erhalt des Status "Made in Russia" für in Russland hergestellte Erzeugnisse,
- vereinfachten Zugang zu staatlichen Vergabeverfahren und branchenbezogenen Subventionen und
- durch regionale Gesetze vorgesehene Maßnahmen (Vergünstigungen bei der Gewinn- und der Vermögenssteuer, Vermietung eines Grundstücks ohne Ausschreibung).
- Vornahme der im Businessplan vorgesehenen Investitionen in das Projekt,
- Entwicklung und/oder Einführung moderner Technologie aus der durch die Regierung der Russischen Föderation bestätigten Liste,
- Sicherstellung des Bestehens der ausschließlichen Rechte oder des Nutzungsrechts am geistigen Eigentum für die in der Liste genannte Technologie zu dem in der Sonderinvestitionsvereinbarung festgelegten Datum.
Bei Umsetzung des Investitionsprojektes sind außerdem verschiedene Zielkennwerte zu erreichen: ein bestimmter Produktions- und Verkaufsumfang im Rahmen des Investitionsprojektes, die Zahlung eines bestimmten Umfangs an Steuern und die Schaffung der in der Vereinbarung festgelegten Zahl an Arbeitsplätzen.
Der Investor haftet für die Nichterfüllung seiner Pflichten aus einer Sonderinvestitionsvereinbarung in Form von Schadensersatz und Vertragsstrafe. Dabei ist die Haftung des Investors in der Höhe auf die Gesamtsumme der im Rahmen der Sonderinvestitionsvereinbarung gewährten Fördermaßnahmen beschränkt. Der Staat haftet seinerseits, wenn die Fördermaßnahmen nicht gewährt werden. In diesem Fall ist der Investor berechtigt, gerichtlich die Kündigung der Sonderinvestitionsvereinbarung und den Ersatz des tatsächlichen Schadens zu verlangen.
1. Wichtigste Bedingungen
- Die Technologie, mit deren Hilfe die Industrieerzeugnisse hergestellt werden sollen, muss sich in der Liste der modernen Technologien finden,
- Es gibt keine Mindestinvestitionshöhe, jedoch dürfen die während der Umsetzung der SPIK geplanten Investitionen den Gesamtumfang der Ausgaben und entgangenen Einkünfte des Haushaltssystems der Russischen Föderation, die wegen der Anwendung von Maßnahmen zur Industrieförderung des Investitionsprojekts entstehen, nicht unterschreiten,
- Eine SPIK kann unter der Voraussetzung abgeschlossen werden, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in einem normativen Rechtsakt des Subjektes der Russischen Föderation, das Partei der SPIK ist, auf den Investor anwendbare Maßnahmen zur Förderung einer Tätigkeit in der Industrie festgelegt sind.
2. Abschluss
- Aufnahme der Technologie in die Liste der modernen technischen Verfahren
Die Technologie, die zur Umsetzung eines Investitionsvorhabens eingeführt oder entwickelt werden soll, muss in der durch die russische Regierung bestätigten Liste der modernen Technologien enthalten sein.
- Ausschreibung
Die Form und der Inhalt eines Angebots zum Abschluss einer SPIK wurden durch die Anordnung des Ministeriums für Industrie und Handel Russlands Nr. 627 "Über die Bestätigung des Musters für das Angebot eines Investors zum Abschluss einer Sonderinvestitionsvereinbarung" vom 26. Februar 2020 bestätigt. Dem Angebot ist ein Schreiben des Subjekts der Russischen Föderation und der Gemeinde beizulegen, in welchem dem Produktionsort der Industrieerzeugnisse zugestimmt wird.
Veranlasst werden kann eine Ausschreibung durch:
- die Russische Föderation, vertreten durch die zuständige Behörde,
- die Russische Föderation gemeinsam mit einer Region der Russischen Föderation und einem kommunalen Gebilde,
- den Investor.
- Teilnahme an einer Ausschreibung
Zur Teilnahme an einer Ausschreibung sind insbesondere folgende Unterlagen vorzulegen:
- ein Maßnahmenplan zur Entwicklung und Einführung einer modernen Technologie,
- ein Businessplan,
- ein Finanzierungsmodell,
- ein Zeitplan für die geplanten Investitionen,
- Finanzierungsbestätigung und
- ein Zeitplan zur Lokalisierung der Produktion.
Die einzureichenden Unterlagen durchlaufen mehrere Stufen der Begutachtung:
- Express-Analyse
Die zum Abschluss der SPIK ermächtigte Behörde nimmt eine Express-Analyse vor, um die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit zu überprüfen.
- Eingangsbegutachtung
Die Eingangsbegutachtung erfolgt nach einer bestätigten Methode durch den Fonds für die Industrieentwicklung. Sie hat zum Ziel, den Inhalt der Anträge und beigefügten Unterlagen auf das Vorliegen bzw. Fehlen von durch die Regeln zum Abschluss einer SPIK vorgesehenen Informationen zu überprüfen.
- Umfassende Begutachtung
Die umfassende Begutachtung nimmt ebenfalls der Fonds für die Industrieentwicklung vor. Sie soll klären, ob Gründe für eine Verweigerung des Abschlusses einer SPIK vorliegen und für welche Frist die SPIK abgeschlossen wird.
Die zum Abschluss der SPIK ermächtigte Behörde kann dabei sämtliche Stufen der Begutachtung auch selbst durchführen.
- Frist zur Einführung moderner Technologien,
- Umfang der während der Laufzeit der Vereinbarung produzierten Industrieerzeugnisse und
- Lokalisierungsgrad der Industrieerzeugnisse.
Die ersten beiden Kriterien sind dabei ausschlaggebend. Das Lokalisierungskriterium kommt nur dann zur Anwendung, wenn die Bewertung der Anträge nach den ersten beiden Kriterien für mehrere Teilnehmer dieselbe Punktezahl ergeben hat.
Sobald die Parteien nach der Ausschreibung den Entwurf der SPIK vereinbart haben, wird der Vertrag unterzeichnet und im Register der Sonderinvestitionsvereinbarungen eingetragen.
Eine Liste der bereits abgeschlossenen Sonderinvestitionsvereinbarungen kann unter folgendem Link abgerufen werden.
Der gesamte Prozess des Vertragsabschlusses (sowie einer Änderung, Kündigung und Kontrolle einer SPIK) erfolgt elektronisch über das Staatliche Informationssystem der Industrie (GISP).
Ohne vorhergehende Ausschreibung kann eine SPIK 2.0 nur auf Beschluss des russischen Präsidenten abgeschlossen werden (wenn das Vorhaben für die Wirtschaft oder die nationale Sicherheit des Landes von strategischer Bedeutung ist) oder wenn zur Teilnahme am Auswahlverfahren nur ein einziger Antrag, der den Anforderungen genügt, eingereicht wurde.
Im Industriebereich schließt das russische Industrieministerium die Sonderinvestitionsvereinbarungen seitens des Staats ab. Der Abschluss von Sonderinvestitionsvereinbarungen in der Öl- und Gas- sowie der Kohleindustrie und im Elektroenergiebereich fällt in die Zuständigkeit des russischen Energieministeriums. Sonderinvestitionsvereinbarungen im Bereich der Landwirtschaft werden durch das russische Landwirtschaftsministerium abgeschlossen.