In diesem Abschnitt finden Sie eine Industriekarte Russlands mit wichtigen Informationen zu den Hauptindustriezweigen und der Produktions- und Transportinfrastruktur der jeweiligen Region, den Industrieunternehmen und deren Spezialisierung sowie zu den ggf. als Produktionsstandorte geeigneten Industriestandorten (Gewerbe- und Industrieparks, Sonderwirtschaftszonen). Dazu sind die Kontaktdaten der für die Verwaltung von Industriestandorten zuständigen Unternehmen sowie Kontaktinformationen von Behörden und staatlichen Institutionen aufgeführt.
Im ersten Schritt ist die geeignete Rechtsform des Unternehmens in Russland festzulegen. Dazu stehen die Formen des Zivilgesetzbuches (ZGB) zur Verfügung. Eine offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft dürften aber nur selten passen, zumal Personengesellschaften keine steuerlichen Vorteile bieten. Aufgrund der persönlichen Haftung sind sie daher eher unbeliebt.
In der Praxis gründen ausländische Investoren in Russland vielmehr Kapitalgesellschaften, um einen Haftungsschirm zu haben. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur deren Vermögen. Die Gesellschafter haften nur in Ausnahmefällen; ihnen droht im Regelfall nur ein Verlust ihrer Kapitaleinlage.
Für Ausländer besteht in der Regel keine Beschränkung bei der Gründung von Gesellschaften. Es gilt nur die allgemeine Anforderung, dass eine Gesellschaft keinen 100%-Gesellschafter haben darf, der seinerseits nur einen Gesellschafter hat.
Als Kapitalgesellschaften stehen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO) oder die Aktiengesellschaft (AO) zur Verfügung.
Die in der Praxis mit Abstand häufigste Rechtsform in Russland ist die OOO.
Gesellschaften müssen über ein Satzungskapital verfügen. Das Satzungskapital einer OOO oder einer nichtöffentlichen AO muss mindestens 10 000 Rubel betragen. Dieses Mindestsatzungskapital der Kapitalgesellschaft darf nur in Geldform erbracht werden. Daneben sind Sacheinlagen möglich. U.U. können Sacheinlagen eines ausländischen Investors vom Einfuhrzoll und Einfuhr-MwSt. befreit werden.
Im Antrag auf staatliche Registrierung einer Gesellschaft ist die Anschrift zu bestimmen, unter der die Kommunikation mit dem Unternehmen erfolgt und unter der sich dessen Leitungsorgan befindet.
Die Gesellschaft muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Jeder Geschäftsführer handelt grundsätzlich allein im Namen der Gesellschaft; die Satzung kann aber ein Vier-Augen-Prinzip vorsehen. Dann müssen für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder eine Handlung mindestens zwei Geschäftsführer handeln. Die Angaben zu den Geschäftsführern werden in das Handelsregister aufgenommen.
Zur Kontrolle der Geschäftsführer einer OOO oder einer AO kann ein Aufsichtsrat gebildet werden. Die Geschäftsführer können Mitglieder des Aufsichtsrats sein, dürfen aber nur 25 % seiner Mitglieder stellen.
Die Gründer einer Kapitalgesellschaft schließen einen schriftlichen Vertrag, der die Zusammenarbeit zur Gründung der OOO bzw. AO, die Höhe des Satzungskapitals, Höhe und Nominalwert der Anteile (Aktien) sowie Höhe, Einzahlungsverfahren und -fristen, bzw. für die AO die Kategorie der auszugebenden Aktien und das Verfahren ihrer Unterbringung regelt.
Gründungsdokument einer OOO ist die von den Gründern bestätigte Satzung. Verwendet werden kann auch eine durch das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung vorgegebene Standardsatzung.
Die Satzung einer OOO muss u.a. Angaben zur Firma, zum Sitz, dem Satzungskapital, zur Zusammensetzung und den Zuständigkeiten der Organe sowie zum Verfahren der Beschlussfassung enthalten.
Die Gesellschaft wird auf Grundlage eines Gründungsbeschlusses errichtet. Bei zwei oder mehr Gründern ist ein einstimmiger Beschluss aller Gründer notwendig.
Der Gründungsbeschluss enthält Angaben zur Gründung der Gesellschaft, die Satzung wird bestätigt oder auf eine Standardsatzung verwiesen. Ferner finden sich dort Angaben zur Höhe und zur Einbringung des Satzungskapitals und zur Bestellung ihrer Organe.
Mit dem notariell beglaubigten Antrag auf staatliche Registrierung ist eine Reihe von Unterlagen einzureichen. Dies sind der Gründungsbeschluss, das Gründungsdokument (falls keine Standardsatzung Verwendung findet), ein Auszug aus dem Register des Herkunftslandes oder ein gleichwertiger Nachweis für den rechtlichen Status eines ausländischen Gründers, Dokumente zur Bestätigung des künftigen Unternehmenssitzes sowie ein Beleg über die Entrichtung der staatlichen Gebühr in Höhe von 4 000 Rubel.
Ein Unternehmen gilt ab dem Tag der Eintragung im Handelsregister als gegründet. Bei der staatlichen Registrierung erfolgt gleichzeitig die Anmeldung bei der Steuerbehörde und den Pflichtversicherungsfonds.
3.1 Lizenzierung einzelner Tätigkeitsarten
In einigen Fällen genügt allein die staatliche Registrierung eines Unternehmens in Russland nicht, um dort geschäftlich aktiv zu werden. Bestimmte Tätigkeiten verlangen vielmehr eine besondere Genehmigung (Lizenz) durch den Staat.
Die Lizenzierung richtet sich nach dem Lizenzierungsgesetz[1] sowie Lizenzierungsvorschriften der Regierung für einzelne Tätigkeitsarten. In einem gesonderten Verfahren wird einem Unternehmen das Recht zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten unter Einhaltung der festgelegten Vorschriften gewährt.
Das Lizenzierungsgesetz enthält ein abschließendes Verzeichnis lizenzpflichtiger Tätigkeitsarten. Hierzu zählen u.a. die Herstellung und Wartung von Luftfahrttechnik oder von Medizintechnik sowie die Herstellung von Arzneimitteln. Weitere Tätigkeiten, die durch das Lizenzierungsgesetz nicht erfasst sind, sind grundsätzlich nicht lizenzpflichtig. Eine Ausnahme gilt für die Tätigkeit in den Bereichen Ausbildung und Notariat, für Börsen- und Versicherungsunternehmen, Kreditanstalten und beim Schutz von Staatsgeheimnissen, die gemäß Spezialgesetzen einer Lizenz unterliegen.
Die Lizenzen werden durch föderale oder regionale Behörden erteilt. Die in der Lizenz festgelegte Tätigkeit darf dabei in ganz Russland ausgeübt werden. Wurde die Lizenz durch eine regionale Behörde ausgestellt, ist die lizenzpflichtige Tätigkeit in anderen Regionen erst zulässig, nachdem der Lizenznehmer seine Lizenz bei den dortigen Lizenzierungsbehörden angemeldet hat.
Lizenzen haben eine unbefristete Laufzeit. Sie sind nicht übertragbar, etwas anderes gilt nur für die Rechtsnachfolge im Falle einer gesellschaftsrechtlichen Umwandlung.
Die Lizenz ist bei der Lizenzierungsbehörde zu beantragen. Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die für jede lizenzierte Tätigkeitsart durch Regierungsvorschriften festgelegt sind. Die Liste der einzureichenden Unterlagen ist abschließend und betrifft meist Produktion, Personal, Qualitätskontrolle etc. Daneben sind in der Regel Abschriften der Gründungsdokumente und ein Nachweis über die Entrichtung der staatlichen Gebühr vorzulegen
[1] Föderales Gesetz Nr. 99-FZ "Über die Lizenzierung einzelner Tätigkeitsarten" vom 4. Mai 2011.
3.2 Zulassungen
Zur Ausübung einiger Tätigkeiten sind dagegen keine Lizenz, sondern ein Qualifikationsnachweis sowie die Mitgliedschaft in einem Verband (sog. selbstregulierende Organisation) erforderlich[1].
So verlangt beispielsweise die Ausführung bestimmter Planungs-, Bau- und Montagearbeiten im Bauwesen bzw. die die Bewertungstätigkeit die Mitgliedschaft in einer selbstregulierenden Organisation, welche die Qualifikation des Personals bzw. der Qualitätskontrolle in dem Unternehmen überprüft.
Grundsätzlich können sowohl Gesellschaften (auch ausländische) als auch Einzelunternehmer Mitglieder einer selbstregulierenden Organisation werden, sofern sie deren Anforderungen erfüllen und die Beiträge zum Entschädigungsfonds der Organisation entrichtet haben. Mitglieder einer selbstregulierenden Organisation können nur Gesellschaften und Einzelunternehmer werden, die in derselben Region registriert sind wie die Organisation. Ausnahmen gelten aber für ausländische Gesellschaften sowie für Gesellschaften, die in einer Region registriert sind, in der es keine entsprechenden selbstregulierenden Organisationen gibt. Sie können den Beitritt zu einer selbstregulierenden Organisation in jeder anderen Region beantragen.
Für einen Beitritt hat der Antragsteller die gesetzlich abschließend festgelegten Unterlagen vorzulegen, die insbesondere Angaben zum Personal und dessen Qualifikation betreffen. Daneben sind in der Regel Abschriften der Gründungsdokumente und ein Nachweis über die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages und der Kompensation in den Entschädigungsfond vorzulegen.
Die selbstregulierende Organisation entscheidet innerhalb von zwei Monaten über die Aufnahme als Mitglied. Sie kontrolliert und beaufsichtigt regelmäßig auch die Tätigkeit ihrer Mitglieder.
[1] Föderales Gesetz der Russischen Föderation Nr. 315-FZ "Über die selbstregulierenden Organisationen" vom 1. Dezember 2007.
Das russische Arbeitsrecht gilt für sämtliche Arbeitnehmer (auch ausländische Staatsangehörige) und sämtliche Arbeitgeber (auch Vertretungen und Filialen ausländischer Unternehmen). Wichtigste Rechtsquelle ist das Arbeitsgesetzbuch (ArbGB).
Das russische Arbeitsrecht wird in der Praxis durch die zuständigen Behörden formal ausgelegt. Daher muss beim Russlandgeschäft sorgfältig überprüft werden, inwieweit Regelungen aus einem ausländischen Arbeitsrecht ohne weiteres auch in das Russlandgeschäft übertragen werden können. Das russische Arbeitsrecht gilt zudem als arbeitnehmerfreundlich; es unterliegt dem Günstigkeitsprinzip: Regelungen, die den Arbeitnehmer im Vergleich zum geltenden Recht begünstigen, sind demnach stets grundsätzlich wirksam; Regelungen, die den Arbeitnehmer schlechter stellen, sind hingegen unwirksam.
- Betriebsinterne Dokumente
Jedes Unternehmen, das als Arbeitgeber gilt, hat eine Vielzahl interner Vorschriften zu erlassen. Insbesondere handelt es sich um eine Betriebsordnung, ein Stellenplan, der sämtliche Stellen und Positionen im Unternehmen aufführt, Bestimmungen zum Lohn- und Gehaltssystem, Regelungen über personenbezogene Daten der Mitarbeiter, Vorschriften zum Arbeitsschutz etc. Der Arbeitgeber hat daher bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer mit betriebsinternen Vorschriften gegen Unterschrift vertraut zu machen.
- Abschluss des individuellen Arbeitsvertrages
Spätestens drei Tage nach der tatsächlichen Arbeitsaufnahme ist mit jedem Mitarbeiter zwingend ein schriftlicher Arbeitsvertrag abzuschließen (ein Arbeitsvertrag in elektronischer Form ist für sog. Fernarbeiter zulässig). Auch alle Änderungen bedürfen der Schriftform.
In Russland besteht ein grundsätzliches Verbot der Leiharbeit. Daher ist es untersagt, dass ein Arbeitnehmer im Auftrag seines Arbeitgebers, aber zu Gunsten sowie unter der Leitung und Aufsicht eines dritten Unternehmens bzw. einer natürlichen Person tätig ist. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, die für die konkrete Fallkonstellationen im Einzelnen zu überprüfen sind.
- Inhalt des Arbeitsvertrages
Abgesehen von personenbezogenen Daten des Mitarbeiters (Name, Passangaben, etc.) unterscheidet das russische Arbeitsrecht zwischen zwingenden und zusätzlichen Bedingungen des Arbeitsvertrages.
- Zwingende Vertragsinhalte
Zu den zwingend erforderlichen Vertragsinhalten gehören:
- Arbeitsort: In der Regel sind die Räumlichkeiten des Arbeitgebers der Arbeitsort.
- Arbeitsfunktionen: Die Arbeitsfunktion stellt die genaue Bezeichnung der Dienstposition dar.
- Datum der Arbeitsaufnahme: Dieses Datum ist im Vertrag festzulegen; bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist auch die Dauer des Vertrages unter Angabe des Befristungsgrunds anzugeben.
- Arbeitszeit: Nach dem Gesetz muss ein Arbeitsvertrag Angaben zur Dauer der Tages- und/oder Wochenarbeitszeit, zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende, Pausenzeiten sowie der Reihenfolge von Arbeitstagen und arbeitsfreien Tagen enthalten, falls diese sich von den in der Betriebsordnung festgesetzten Bestimmungen unterscheiden.
Das ArbGB unterscheidet zwischen normierter und nicht normierter Arbeitszeit. Die tägliche Regelarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag, mithin 40 Stunden wöchentlich. Bei einer normierten Arbeitszeit sind maximal vier Überstunden an zwei aufeinander folgenden Tagen erlaubt, im gesamten Jahr nicht mehr als 120 Stunden. Erforderlich ist das Einverständnis des Arbeitnehmers (mit einigen Ausnahmen). Überstunden sind entweder durch Bezahlung oder (im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer) mit Freizeit auszugleichen.
Die nicht normierte Arbeitszeit kann im Arbeitsvertrag angegeben werden. Der nicht normierte Arbeitstag ist ein besonderes Arbeitsregime, bei dem der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers periodenweise außerhalb der Regelarbeitszeit seine Leistung erbringt. Dafür bekommt er keine zusätzliche Vergütung, aber mindestens 3 Kalendertage zusätzlichen bezahlten Urlaubs pro Jahr. In der Praxis leisten insbesondere qualifizierte Mitarbeiter Überstunden im Rahmen nicht normierter Arbeitszeit.
- Urlaub: Dem Arbeitnehmer stehen mindestens 28 Kalendertage bezahlter Urlaub pro Jahr zu. Zusätzlich gibt es in Russland 14 gesetzliche Feiertage. Fällt ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag, ist in der Regel der darauf folgende Werktag arbeitsfrei. Die Dauer des dem Feiertag vorhergehenden Arbeitstages ist gesetzlich um eine Stunde verkürzt.
- Arbeitsentgelt: Eine Untergrenze bildet der gesetzliche Mindestlohn. Per Gesetz hat die Auszahlung des Gehalts nicht seltener als halbmonatlich anteilig und in russischer Währung zu erfolgen.
- Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz: Im Arbeitsvertrag ist generell anzugeben, ob (und in welchem Maße) die Arbeitsbedingungen günstig, zulässig, gesundheitsschädlich oder gefährlich sind. Hierzu muss der Arbeitgeber eine spezielle Bewertung der Arbeitsbedingungen vornehmen.
Je nach Ergebnis der Bewertung dürfen dem Arbeitnehmer bestimmte im Vertrag festzulegende Vergünstigungen gewährt werden (zusätzlicher Urlaub, höheres Gehalt, Reduzierung der Wochenarbeitszeit), wenn die Arbeitsbedingungen gesundheitsschädlich oder gefährlich sind.
- Weitere Arbeitsbedingungen für die Arbeitsleistung (z. B. reisende Tätigkeit) (sofern vorhanden).
- Die gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialpflichtversicherung und andere gesetzlich festgesetzte Bedingungen sind auch in den Vertrag aufzunehmen.
- Das ArbGB unterscheidet zwischen interner (bei demselben Arbeitgeber) und externer Nebentätigkeit (bei einem anderen Arbeitgeber). Ein vertragliches Verbot der Nebentätigkeit ohne Zustimmung des zuständigen Gesellschaftsorgans (z. B. die Gesellschafterversammlung) ist nur für Geschäftsführer zulässig.
- Zusätzliche Vertragsinhalte
In einem Arbeitsvertrag können auch weitere (zusätzliche) Bestimmungen vereinbart werden, insbesondere:
- Es ist zulässig, eine Probezeit von maximal drei Monaten (für insbesondere Geschäftsführer, deren Stellvertreter und Hauptbuchhalter bis zu 6 Monate) zu vereinbaren.
- Arbeitsverträge werden in Russland generell auf unbestimmte Zeit geschlossen; eine Befristung ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig und darf fünf Jahre nicht überschreiten.
- Allgemeine Kündigungsgründe
In Russland kann ein Arbeitsvertrag in der Regel nur unter Beachtung von Kündigungsgründen und Kündigungsfristen beendet werden.
- Einvernehmliche Beendigung: Die Parteien sind berechtigt, das Arbeitsverhältnis jederzeit einvernehmlich aufzulösen. Dabei sind weder eine Kündigungsfrist noch eine Abfindung gesetzlich vorgesehen. In der Praxis ist die Zahlung einer Abfindung nicht selten.
- Arbeitnehmerseitige Beendigung: Der Arbeitnehmer ist berechtigt, den Arbeitsvertrag mit einer Frist von mindestens zwei Wochen (einem Monat für den Geschäftsführer, mindestens drei Tage während der Probezeit) schriftlich zu kündigen. Diese kurze Kündigungsfrist kann vertraglich nicht verlängert werden.
- Arbeitgeberseitige Kündigung: Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist schwierig, da viele formale Voraussetzungen zu erfüllen sind. Bestimmten Arbeitnehmergruppen, beispielsweise Schwangeren, Müttern mit kleinen Kindern oder Gewerkschaftsmitgliedern, kann nur erschwert oder gar nicht gekündigt werden. Grundsätzlich ist für die Kündigung eines Mitarbeiters ein Grund erforderlich. Es gibt im russischen Arbeitsrecht einen abschließenden Katalog solcher Gründe:
- Ein Fehlverhalten des Mitarbeiters kann die Kündigung rechtfertigen (verhaltensbedingte Kündigung). Dazu zählen u.a. die wiederholte Nichterfüllung von Arbeitspflichten ohne triftige Gründe oder eine grobe Pflichtverletzung in bestimmten Fällen.
- Zu den personenbezogenen Kündigungsgründen gehört u.a. die mangelnde Eignung des Mitarbeiters aus gesundheitlichen Gründen oder wegen mangelhafter Qualifikation. Ist der Arbeitnehmer aufgrund unzureichender Qualifikation für seine Arbeitsposition nicht geeignet, kann eine Beendigung nach dem besonderen Verfahren der Attestierung erfolgen.
- Eine Kündigung aus organisatorischen Gründen (betriebsbedingte Kündigung) ist bei Liquidation bzw. Personal- oder Stellenabbau zulässig.
- Externe Gründe: Ein Arbeitsverhältnis kann auch aus Gründen beendet werden, die keine Partei des Arbeitsvertrages zu vertreten hat. So endet z. B. ein Arbeitsverhältnis mit einem Fahrer beim Entzug seines Führerscheins.
Gesondert zu betrachten ist der Fall, dass die im Arbeitsvertrag vereinbarten Regelungen aufgrund einer technischen Änderung, Umstrukturierung des Betriebs o.ä. nicht beibehalten werden können. In diesem Fall ist eine Änderung der Arbeitsbedingungen (mit Ausnahme von einer Änderung der Arbeitsfunktion des Arbeitnehmers) auf Veranlassung des Arbeitgebers zulässig. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Mitarbeiter, der mit den neuen Arbeitsbedingungen nicht einverstanden ist, zu kündigen.
- Kündigung des Generaldirektors
Der Generaldirektor kann grundsätzlich jederzeit ohne Verschulden durch einen Beschluss des zuständigen Organs des Unternehmens (z.B. der Gesellschafterversammlung) gekündigt werden. Im Vertrag ist hierfür eine Abfindung von mindestens 3 durchschnittlichen Monatsgehältern vorzusehen. Dabei gelten auch für den/die Generaldirektor(in) die für Arbeitnehmer vorgesehenen allgemeinen Garantien (z.B. das Verbot einer arbeitgeberseitigen Entlassung von Schwangeren).
- Kündigungsschutz
Grundsätzlich wird ausländischen Unternehmensvertretern das Recht zum zeitweiligen Aufenthalt in Russland auf Grundlage eines Visums gewährt.
Eine visafreie Einreise ist nur für die Einreisenden aus bestimmten Ländern auf Grund entsprechender Abkommen Russlands über den visafreien Reiseverkehr möglich (dies gilt insbesondere für die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)). Ausländer, die in einem visafreien Verfahren in Russland eingereist sind, dürfen sich ohne Visum, lediglich aufgrund einer ordnungsgemäß ausgestellten Migrationskarte in Russland aufzuhalten. Hiervon ausgenommen sind Staatsbürger von Weißrussland, die keine Migrationskarte benötigen.
Visum-EinladungVisa für Russland werden auf der Grundlage von Einladungen u.a. von Unternehmen, staatlichen Behörden, russischen Staatsbürgern oder ständig in Russland lebenden Ausländern erteilt. Zur Ausstellung von Einladungen sind das Außenministerium und die Migrationsbehörde (Innenministerium) und deren örtliche Behörden berechtigt.
Arten und Gültigkeitsdauer der VisaВ зависимости от запланированной цели поездки и продолжительности пребывания российские визы делятся на различные виды.
Russische Visa sind abhängig vom geplanten Reisezweck und der Aufenthaltsdauer in verschiedene Arten unterteilt.
Abhängig von der Anzahl der gestatteten Einreisen gibt es ein einfaches Visum, ein Visum zur zweimaligen Einreise und ein Mehrfachvisum.
Abhängig vom Reisezweck wird zwischen regulären und anderen Visa unterschieden. Reguläre Visa lassen sich abhängig vom Reisezweck in folgende Gruppen gliedern:
- Reguläres Geschäftsvisum
Mögliche Reisezwecke sind Verhandlungen, Geschäftsreisen und andere Zwecke, die nicht mit einer Arbeitstätigkeit vor Ort verbunden sind. Diese Visa haben eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Monaten (als einfaches oder zweimaliges Visum) oder bis zu einem Jahr (in bestimmten Fällen bis zu 5 Jahren) (Mehrfachvisum). Die Gesamtaufenthaltsdauer des Ausländers in der Russischen Föderation darf bei einem Mehrfachvisum innerhalb jedes Zeitraums von 180 Tagen längstens 90 Tage betragen.
- Reguläres Arbeitsvisum
Reisezweck ist die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in Russland. Dieses Visum wird zunächst für die Dauer von drei Monaten erteilt und ist nach der Einreise in ein mehrfaches Arbeitsvisum für die Dauer des Arbeitsvertrages, jedoch maximal für ein Jahr (mit der Neuausstellung für jedes Folgejahr), umzuwandeln (mit Ausnahme von hochqualifizierten Spezialisten und Schlüsselpersonal). Für die Umwandlung ist keine Ausreise notwendig.
Für hochqualifizierte ausländische Spezialisten kann dagegen ein mehrfaches Arbeitsvisum mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren durch ein russisches Konsulat oder die Botschaft direkt ausgestellt werden.
Darüber hinaus existieren weitere Arten von Visa (Besuchervisum, Touristenvisum usw.), die hier nicht behandelt werden.
Die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit ist für einen ausländischen Arbeitnehmer in der Regel erst nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis (gilt für Ausländer, die mit Visa nach Russland eingereist sind, und für alle hochqualifizierten Spezialisten) oder eines Arbeitspatents (gilt für ausländische Staatsbürger, die im visafreien Verfahren nach Russland eingereist sind) zulässig. Eine Ausnahme ist für Staatsbürger aus Staaten der EAWU vorgesehen (derzeit neben Russland noch Weißrussland, Kasachstan, Armenien, Kirgistan). Sie sind berechtigt, eine Arbeitstätigkeit in Russland ohne Arbeitspatent/Arbeitserlaubnis auszuüben.
Ordentliches Verfahren- Quote
Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, die mit Visa nach Russland eingereist sind, ist grundsätzlich im Rahmen der vom Gesetzgeber festgelegten Quoten zulässig. Diese geben an, wie viele ausländische Arbeitnehmer tätig werden dürfen und werden jedes Jahr neu festgelegt.
In bestimmten Berufsfeldern können ausländische Mitarbeiter unabhängig von der Quote beschäftigt werden. Die Liste umfasst 80 Positionen, darunter leitende Positionen (wie z. B. den Generaldirektor eines Unternehmens, den Leiter einer Abteilung, Filiale, Repräsentanz bzw. eines Werkes) sowie einige Ingenieursberufe (Technologieingenieure, Ingenieure für automatisierte Systeme der Produktionssteuerung usw.)
- Genehmigung für den Arbeitgeber
Vor Beantragung der Arbeitserlaubnis für einen konkreten Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber eine Genehmigung für das Unternehmen einholen, um überhaupt ausländische Mitarbeiter beschäftigen zu dürfen.
- Arbeitserlaubnis für den Arbeitnehmer
Auf Grundlage der Genehmigung für den Arbeitgeber ist bei der zuständigen (örtlichen) Migrationsbehörde eine individuelle Arbeitserlaubnis für den konkreten Mitarbeiter zu beantragen.
Der Ausländer ist verpflichtet, seine Kenntnisse der russischen Sprache, der russischen Geschichte und der Grundlagen des russischen Rechts nachzuweisen.
- Geltungsdauer
Die Genehmigung (für den Arbeitgeber) und die Arbeitserlaubnis (für den Mitarbeiter) werden für längstens ein Jahr ausgestellt. Sie gelten zudem nur für eine Region Russlands.
Sonderfall hochqualifizierter Spezialisten- Allgemeines
Ein vereinfachtes Verfahren zur Einholung der Arbeitserlaubnis gilt für hochqualifizierte ausländische Spezialisten.
- Wer sind hochqualifizierte ausländische Spezialisten?
Die allgemeine Voraussetzung für hochqualifizierte ausländische Spezialisten ist ein monatliches Gehalt von mindestens RUB 167 000,- das im Arbeitsvertrag festzulegen ist und mit der russischen Einkommensteuer natürlicher Personen (grundsätzlich 13 %) belegt wird. Auch bei einer Unterbrechung der Arbeitstätigkeit in Russland wegen Krankheit, unbezahlten Urlaubs oder eines anderen Umstandes, der zu einer vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung des Gehalts während der führt, muss die Gesamtgehaltshöhe eines hochqualifizierten Arbeitnehmers pro Quartal (während des Quartals gezahlt) mindestens RUB 501 000,- betragen.
- Verfahren
Das Verfahren sieht insbesondere folgende Erleichterungen vor:
Für die Einstellung solcher Arbeitnehmer gibt es keine Quote;
Die Einholung einer Genehmigung für den Arbeitgeber entfällt;
Die Arbeitserlaubnis kann für mehrere Regionen Russlands ausgestellt werden, wenn der Arbeitgeber eine gesonderte Betriebsstätte in jeder dieser Regionen hat.
- Friste
Die Bearbeitungsfrist für Anträge beträgt 14 Werktage. Die Laufzeit der persönlichen Arbeitserlaubnis und des Arbeitsvisums beträgt bis zu drei Jahre. Beide können verlängert werden.
Arbeitspatent- Allgemeines
Der Kreis von Arbeitgebern, welche berechtigt sind, Ausländer aufgrund der Arbeitspatente zu beschäftigen, ist begrenzt. Filialen und Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen zählen nicht dazu.
- Verfahren
Ein Arbeitspatent ist vom ausländischen Bürger selbstständig oder über einen beauftragten Dienstleister innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Einreise nach Russland bei der Migrationsbehörde der entsprechenden Region zu beantragen. Dabei sind die im Gesetz angegebenen Dokumente vorzulegen.
Von der Arbeitsaufnahme oder der Kündigung des ausländischen Staatsbürgers ist die Migrationsbehörde innerhalb von 3 Werktagen nach Abschluss (Unterzeichnung) bzw. Kündigung des Arbeitsvertrags zu benachrichtigen.